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Entrümpelung und Haushaltsauflösung

Ziel einer erfolgreichen Entrümpelung, Haushaltsauflösung und gegebenenfalls notwendigen Desinfektionsmaßnahme ist die schnelle Wiederbewohnbarkeit von Wohnräumen und Wiederbenutzbarkeit von Kellern, Dachböden, Garagen, Gewerberäumen, Lagerhallen und auch Freigeländen.

Mangelnde Hygiene und Müllansammlungen können einen ungewollten Schädlingsbefall verursachen. Begleiterscheinungen wie Schimmelbefall, Viren, Pilze, Keime und Bakterien gefährden die Gesundheit. Durch unser modernes Qualitäts- und Hygienemanagement können wir bei der Entrümpelung weitere Maßnahmen zur erfolgreichen Schädlingsbekämpfung und Desinfektion anbieten.Entrümpelung

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Entrümpelung – Was ist zu beachten und was gehört dazu?

Wir bieten für Privathaushalte, Gewerbebetriebe und Kommunen die Entrümpelung von Wohnungen, Häusern, Messie-Wohnungen, Leichenwohnungen, Schuppen, Scheunen, Garagen, Gewerbehallen, Lagerhallen sowie Wohnungsauflösungen an.

Unsere Angebote enthalten das Einholen sämtlicher für die Entrümpelung benötigter Genehmigungen für die Containeraufstellung und Parkverbotsbeschilderung. Den gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungsschein führt unser Personal ebenfalls in jedem Fahrzeug mit.

Bei der Entrümpelung arbeiten wir so diskret wie möglich und zur Sicherheit unserer Mitarbeiter mit entsprechender Schutzausrüstung wie Schutzanzug, Mundschutz und Handschuhen. Müll wird ordnungsgemäß getrennt und alle Räume werden besenrein, und falls gewünscht desinfiziert, bei der Abnahme übergeben.

Wann ist eine Entrümpelung erforderlich?

Schädlingsbefall in Wohnungen, Häusern oder Gewerberäumen, Müllansammlungen in einer Messie-Wohnung oder eine notwendige Wohnungsauflösung durch einen Sterbefall, Umzug oder einen Leichenfund in einer Wohnung – es gibt viele Gründe, die eine Entrümpelung und Desinfektionsmaßnahme notwendig machen.

Gerümpel und Müll sind oft Ursache für einen Schädlingsbefall, der dann neben der eigentlichen Entrümpelung bekämpft werden muss. Leichenwohnungen erfordern neben der Entrümpelung eine besonders gründliche Reinigung und Desinfektionsmaßnahme.

Sollten wir bei einer Ortsbesichtigung für eine Entrümpelung zusätzlich einen Schädlingsbefall feststellen, unterstützen wir Sie gerne mit weiteren Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung und Desinfektion, damit Räume wieder bewohnbar werden.

Welche Schäden können durch mangelnde Hygiene entstehen?

  • Durch die Entstehung von Messie-Wohnungen kommt es zu Folgeschäden: Schädlingsbefall, Schimmelbefall, Unvermietbarkeit von Objekten mit  Mietverlusten, Fremdbelästigung von Nachbarn.
  • Gesundheitsschäden (Allergien, Infektionen, Vergiftungen) durch Bakterien, Viren, Schimmel, Pilze u.a.
  • Massive Hygieneprobleme oder Schädlingsbefall können Betriebsstillstände verursachen.
  • Image-Schaden durch Bekanntwerden der Hygiene-Probleme.
  • Schadenersatzforderungen.

Was kostet eine Entrümpelung oder Wohnungsauflösung?

Entrümpelung – Preise: Abhängig von der Lage und der Größe des Gebäudes, der Wohnung, des Kellers oder anderer Örtlichkeiten sowie der für die Entsorgung anfallenden Gebühren, werden die Kosten für eine Wohnungsauflösung oder Entrümpelung berechnet. Sie erhalten nach der Vor-Ort-Besichtigung ein entsprechendes Angebot und nach Auftragsvergabe führt unser professionelles und gut ausgebildetes Personal die Entrümpelung durch.

Falls notwendig und gewünscht, führen wir eine fachgerechte Schädlingsbekämpfung sowie eine anschließende Desinfektion und Geruchsneutralisierung mit verschiedene Verfahren und Services durch. In jedem Fall richten sich die Maßnahmen nach den jeweiligen Sicherheits- oder Gesundheitsrichtlinien. Wir desinfizieren den Einsatzort effektiv und nachhaltig, ohne Mensch, Tier oder Material zu gefährden. Für weitere Informationen zum Thema Desinfektion nach allen vorgegebenen Hygienestandards wenden Sie sich gerne an unser Expertenteam.

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