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Kammerjäger Kosten – Was kostet ein Kammerjäger?
Die Kosten zur Bekämpfung von Schädlingen durch einen Kammerjäger sind abhängig von der Befallstärke, dem Umfeld, den erforderlichen Maßnahmen und Nachkontrollen. Eine erste Kostenkalkulation können wir aufgrund Ihrer Informationen über die vorgefundenen Schädlinge und den befallenen Bereich erstellen.
Dafür benötigen wir folgende Informationen:
- Um welchen Schädling handelt es sich im Groben? (Käfer, Ratten, Mäuse, Motten etc.)
- Wie schlimm ist der Befall?
- Wo genau befindet sich der Befall?
- Ist der Ort des Befalls ohne Hindernisse zugänglich?
- Wie groß ist der befallene Bereich?
Nicht immer lassen sich alle Fragen am Telefon klären, zum Beispiel "Werden spezielle Mittel benötigt?" "Sind mehrere Behandlungen für eine erfolgreiche Schädlingsbekämpfung nötig?" "Sind Nachkontrollen einzuplanen?" Um dies einzukalkulieren, werden nach einer Besichtigung vor Ort (Haus, Wohnung, Betriebsgebäude, Produktionsstätten) einzuleitende Maßnahmen bestimmt und mit Ihnen abgesprochen. Im Anschluss können bei Bedarf weiterführende, vorbeugende Maßnahmen abgesprochen und durchgeführt werden.
Bedenken Sie, dass eine professionelle Bekämpfung durch Kammerjäger ihren Preis hat und je eher man einen Befall bekämpft, umso geringer sind am Ende die Kosten. Bei Wespen, Wespennester-Entfernung oder auch Schädlingen, bei denen eine Kostenkalkulation telefonisch erstellt werden konnte, besteht die Möglichkeit auf einen Festpreis.
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Unsere Servicemitarbeiter helfen Ihnen in allen Fragen rund um das Thema Kammerjäger Kosten weiter. Schnell und kompetent erhalten Sie Auskunft über Mittel und Maßnahmen.
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Wer trägt die Kosten für den Kammerjäger in Mietwohnungen?
Handelt es sich um regelmäßige und immer wiederkehrende Maßnahmen, zum Beispiel um die Schädlingsvorbeugung, kann der Vermieter die Kosten auf die Mieter umlegen.
Handelt es sich aber um Maßnahmen zur Bekämpfung eines akuten Schädlingsbefalls (z. B. bei einem Befall mit Ratten, Mäusen oder Schaben), hat der Vermieter die Kosten zu tragen. Es sei denn:
- der Mieter ist für den Befall selbst verantwortlich, weil er ihn hervorgerufen oder begünstigt hat.
- der betroffene Mieter hat den Befall dem Vermieter nicht sofort mitgeteilt.
Ob der Mieter verantwortlich ist, ist im Streitfall vom Vermieter nachzuweisen. Kann der Vermieter nachweisen, dass der Schädlingsbefall nicht in seinem Verantwortungs- oder Pflichtbereich entstanden ist, hat der Mieter einen entsprechenden Gegenbeweis zu erbringen. Kann der Nachweis erbracht werden, muss der Vermieter für die Kosten der Schädlingsbekämpfung aufkommen.
Ist der Mieter selbst für den Befall verantwortlich, muss innerhalb von 2 Wochen eine wirkungsvolle Schädlingsbekämpfung durchgeführt werden. Der Befall mit Schädlingen ist aber in jedem Fall sofort beim Vermieter anzugeben.
Im Zweifelsfall könnte es von Vorteil sein einen Anwalt zu Rate ziehen, um vorab zu klären, wer für die Kosten verantwortlich ist.